AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wundambulanz Sirona GmbH


 

      I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit unseren Kunden (Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Privatpersonen). Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir ihnen in jedem Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Entgegenstehenden, oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Soweit nicht zwischen uns und unseren Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, finden im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend; Aufträge und sonstige Vereinbarungen kommen daher nur durch schriftliche Bestätigung zustande.
  3. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der vom Kunden zu beschaffenden oder zu erstellenden Unterlagen (Rezept, etc.) ist dieser verantwortlich.
  4. Halten wir auf Veranlassung des Kunden Produkte vor und kommt es aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder zur verspäteten Auslieferung, so haftet der Kunde für den daraus entstandenen Schaden.
  5. Wurde dem Kunden ein fester Termin (z.B. Behandlung) vereinbart und hält der Kunde den Termin nicht ein, aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat so haftet der Kunde für den daraus entstandenen Schaden


     II. Lieferung

    1. Erfüllungsort für die Lieferung und Leistungserbringung sind die Geschäftsräume der Wundambulanz Sirona GmbH und ihre Filialen, sowie im Einzelfall der Wohnort des Kunden, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Jede Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist. Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, falls nicht etwas anderes vereinbart ist. Nicht erhebliche Beanstandungen von Teilliefermengen entbinden nicht von der Verpflichtung, die Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen.
    2. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich, soweit nicht anders vereinbart, auf die Bereitstellung der Ware zur Übergabe in unseren Firmenräumen.
    3. Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und andere von uns oder einem für uns arbeitenden Betrieb nicht zu vertretende Umstände befreien uns für die Dauer ihres Bestehens, soweit sie unsere Liefer- und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, von unserer Liefer- und Leistungspflicht. In den vorgenannten Fällen sind wir ferner - unbeschadet der Ziffer 7 dieser AGB - zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, - wenn uns die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist. Unsere Liefer- und Leistungspflicht ruht, solange der Kunde uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit in Verzug ist. Wenn uns Tatsachen oder Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen (z. B. Nichtzahlung überfälliger und angemahnter Rechnungen) sind wir jederzeit ganz oder teilweise - unter Berücksichtigung der Ziffer 7 dieser AGB - zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wird ein Produkt Mietweise dem Kunden überlassen, so hat er bei Wegfall des Anspruches oder bei Nichtmehrgebrauch unverzüglich und ausschließlich die Wundambulanz Sirona GmbH zu informieren. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und an dem Produkt entsteht ein Schaden, so haftet er in vollem Umfang dafür, bis zur Ersatzbeschaffung.
    4. Der Kunde ist berechtigt, von dem Vertrag über die jeweils verspätete Lieferung bzw. Leistungserbringung zurückzutreten oder Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 7 zu verlangen, wenn die Wundambulanz Sirona GmbH sich in Verzug befindet und eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung fruchtlos abgelaufen ist. Der Kunde ist verpflichtet, sich auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung bzw. Leistungserbringung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe von Ziffer 7 verlangt oder auf der Lieferung bzw. Leistungserbringung besteht.


       III. Sachmängel

    1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
    2. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dieses gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt.
    3. Der Kunde hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.
    4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
    5. Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Die Wundambulanz Sirona GmbH kann die Art der Nacherfüllung verweigern, wenn dies nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
    6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 7 - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
    7. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen ebenfalls keine Mängelansprüche mehr.
    8. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, garantierte Beschaffenheit, Falschlieferungen, Fehlorder Mehrmengen zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Lieferung hat er uns unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Der Kunde hat uns Gelegenheit zur unverzüglichen Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch uns zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.


       IV. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung

    1. Soweit uns die Lieferung bzw. Leistungserbringung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann, es sei denn, der Kunde weist einen höheren ihm entstandenen Schaden nach. Dieser Betrag ist auf einen etwa nach Ziffer 3 oder Ziffer 7 zwingend bestehenden Schadensersatzanspruch anzurechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind vorbehaltlich Ziffer 3 und Ziffer 7 ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
    2. Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Ziffer 2 Abs. 3 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betriebsablauf erheblich einwirken, wird der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dieses wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dieses nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.


         V. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Die Preise verstehen sich ab unserer Firma bzw. unserer Filialen, und zwar ausschließlich Fracht und Verpackung, soweit nichts Besonderes vereinbart ist. Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig nach Zugang der Lieferung; Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Sofern die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung bezahlt wird, gerät der Kunde in Zahlungsverzug und wir können Verzugszinsen sowie einen etwa weitergehenden Verzugsschaden geltend machen.
    2. Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen, welche nicht durch die Kostenträger gedeckt sind und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle üblichen Nebenkosten.
    3. Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das Gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir - unbeschadet weiterer Ansprüche - die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir - nach unserer Wahl - berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistungserbringung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieses gilt nicht, wenn der Kunde zu Recht die Lieferung bzw. Leistungserbringung beanstandet hat.


       VI. Sicherungsrechte/ Eigentumsvorbehalt

    1. Die Wundambulanz Sirona GmbH behält sich das Eigentum an allen Waren, die an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vor. Soweit die Wundambulanz Sirona GmbH  im Rahmen der Gewährleistung Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf die Wundambulanz Sirona GmbH , bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits die Wundambulanz Sirona GmbH  die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt, bzw. der Kunde die Austauschlieferung von der Wundambulanz Sirona GmbH  erhält.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Verletzung sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen. In diesem Fall behält sich die Wundambulanz Sirona GmbH  vor, Schadenersatz in angemessener Höhe zu verlangen.
    3. Eigentum der Wundambulanz Sirona GmbH , welches dem Kunden mietweise überlassen wurde, hat der Kunde ausreichend zu versichern und gegen Diebstahl zu schützen.
    4. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sowie zum Mietzweck überlassene Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf Betreiben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen.
    5. In einer Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, einer Zurücknahme oder einer Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.


     VII. Schadensersatzansprüche

    1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
    2. Dieses gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, dem MPG, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichte sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszieles notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
    3. Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 3 Abs. 2


    VIII.Aufrechnung

    1. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind.       

       IX. Datenschutz

             Wir sind dazu berechtigt, personenbezogene Daten des Bestellers zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit sie für die Begründung,    

             inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des Vertragsverhältnisses mit dem Besteller erforderlich sind. Die Daten werden entsprechend den  

             gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG aufbewahrt und geschützt. Eine Veräußerung dieser Daten erfolgt nicht.

             Weiteres kann unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

        X. Streitbeilegung

             Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur    

             außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere 

             Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

             Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

       XI. Schlussbestimmungen

    1. Gerichtsstand - auch für Scheck- und Urkundenprozesse - ist Glauchau.
    2. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder werden, soll die Geltung der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.



    Allgemeine Einkaufsbedingungen der Wundambulanz Sirona GmbH


    1.   Geltungsbereich


      1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des

            Vertragspartners („Auftragnehmer“) erkennen wir nicht an, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche

            Zustimmung vor.


      1.2 Diese Einkaufsbedingungen haben ebenso Geltung bei zukünftigen gleichartigen Geschäften. Sie gelten ausschließlich 

            gegenüber Unternehmern gem. § 310 Abs. 1 BGB.


      1.3 Diese Bedingungen werden Bestandteil der Bestellung. Bestellungen und alle damit in Zusammenhang stehenden

            Erklärungen sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Abweichungen von diesen Einkaufsbedingungen bedürfen der

            ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch die Wundambulanz Sirona GmbH Das gilt auch für die Abbedingung

            dieser Schriftformerfordernisse


      2.   Angebot und Annahme


      2.1 Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind für uns unentgeltlich.
      2.2 Der Auftragnehmer hat jede Bestellung unter verbindlicher Angabe von Preis und Lieferzeit schriftlich zu bestätigen. Liegt

            uns die Bestätigung nicht innerhalb von 8 Tagen vor, so haben wir das Recht, die Bestellung zu widerrufen


      3.   Lieferung


      3.1 Als Erfüllung der Lieferverpflichtung wird eine Lieferung von 90% bis zu 110% der bestellten Warenmenge gegen eine 

            Anpassung des Kaufpreises pro rata akzeptiert.

      3.2 Erfüllungsort ist Glauchau, sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.


      3.3 Der vereinbarte Liefertermin ist bindend. Für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins ist der Wareneingang in 

            unserer Empfangsstelle maßgeblich. Wir sind berechtigt, die Lieferung für einen zumutbaren Zeitraum unterbrechen zu 

            lassen. In diesem Fall wird die Lieferzeit um den Zeitraum der Unterbrechung verlängert.


      3.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Ausführung der Bestellung von uns beizustellende Unterlagen rechtzeitig

            anzufordern.


      3.5 Erkennt der Auftragnehmer, dass die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgen kann, setzt er uns davon unverzüglich schriftlich

            in Kenntnis. Er hat dabei den Grund sowie

           die voraussichtliche Dauer der Verzögerung anzugeben. Die vorbehaltlose Annahme einer verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf die uns wegen der

            verspäteten Leistung zustehenden Ansprüche. Dies gilt bis zur Schlusszahlung für die betroffene Leistung. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben 

            unberührt.


      3.6 Der Auftragnehmer wird auf unser Verlangen alle anfallenden Um-, Transport- und Verkaufspackungen von der Stelle, an der er zu erfüllen hat, abholen oder

            durch Dritte abholen zu lassen.


      3.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jeder Warenlieferung einen Lieferschein in doppelter Ausfertigung für uns beizufügen, aus dem die Bestellnummer, die

            Bezeichnung der Ware mit der zugehörigen Materialnummer der Wundambulanz Sirona GmbH und die vorgesehene Empfangs- und Abladestelle  

            hervorgehen. Anderenfalls sind die dadurch entstehenden Verzögerungen in der Bearbeitung nicht durch uns zu vertreten.


        4. Konventionalstrafe


      Bei verspäteter Lieferung haben wir neben dem Anspruch auf Erfüllung den Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 0,2% des Nettobestellwertes pro Arbeitstag der Überschreitung des Liefertermins bis zu einer Höhe von insgesamt 5% des Nettobestellwertes, sofern der Auftragnehmer nicht nachweisen kann, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Die Annahme einer Lieferung als Erfüllung bedeutet auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt nicht den Verzicht auf etwaige Ansprüche aus Konventionalstrafen. Die Ansprüche können bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.


      5. Geheimhaltung


      5.1 An allen im Zusammenhang mit der Bestellung überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Durchführung der vertraglichen Leistungen zu verwenden und an uns nach Abschluss des Vertrages oder bei Nichtannahme einer Bestellung i.S.d. Ziffer 2 unaufgefordert unverzüglich zurückzugeben, etwaige Kopien sind unverzüglich zu vernichten.

      5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit der Lieferung bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen, betrieblichen und technischen Angelegenheiten mit der Wundambulanz Sirona GmbH auch über das Ende der vertraglichen Beziehungen hinaus Stillschweigen zu bewahren, solange und soweit diese Informationen nicht auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder die Wundambulanz Sirona GmbH schriftlich auf die Geheimhaltung verzichtet hat.


      5.3 Der Auftragnehmer darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung werbend auf die bestehende Geschäftsverbindung hinweisen.


      6. Preise und Zahlungsbedingungen


      6.1 Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend.

      6.2 Zahlung erfolgt nach Lieferung und Rechnungserhalt innerhalb von 60 Tagen.
      6.3 Erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Kalendertagen, gewährt der Auftragnehmer 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung.


        7. Eigentumsvorbehalt und Aufrechnung


          7.1 Die Ware wird bei Übergabe an uns unmittelbar unser Eigentum, einen Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers erkennen wir nicht an.

          7.2 Eine Aufrechnung mit der Gegenforderung ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


          8.   Sachmängel und Gewährleistung


          8.1 Der Auftragnehmer schuldet die Mangelfreiheit der Lieferungen und Leistungen sowie das Vorhandensein garantierter Merkmale. Der Auftragnehmer steht insbesondere dafür ein, dass die Liefergegenstände und Leistungen dem Stand der Technik, den allgemein anerkannten technischen und arbeitsmedizinischen sowie ggf. den einschlägigen medizintechnischen sowie pharmazeutischen Sicherheitsbestimmungen von Behörden und Fachverbänden entsprechen und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften stehen.


          8.2 Eine Wareneingangskontrolle findet nur im Hinblick auf offensichtliche Mängel, Transportschäden, Vollständigkeit und Identität der Ware statt. Solche Mängel werden dem Auftragnehmer innerhalb von 5 Tagen nach Anlieferung, andere Mängel innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Entdeckung angezeigt. Diese anderen Mängel sind Gegenstand der Warenausgangskontrolle des Auftragnehmers. Insoweit verzichtet der Auftragnehmer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.


          8.3 Mängelansprüche verjähren unabhängig von dem jeweiligen Rechtsgrund frühestens 36 Monate nach Gefahrübergang, längere vertragliche oder gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.


          8.4 Wir sind bei Mängeln berechtigt, Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen; die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei uns, die Kosten der Nacherfüllung trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat sich bei der Abwicklung der Nacherfüllung nach unseren betrieblichen Belangen zu richten. Entfällt die Nacherfüllung aufgrund eines der im Gesetz genannten Gründe, stehen uns die weiteren gesetzlichen Rechte bei Mängeln zu. Unsere Rechte aus gesetzlichen Bestimmungen sowie aus etwaigen Garantien bleiben hiervon unberührt.

          8.5 Kommt der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Nacherfüllung innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, ohne das Recht zu haben, die Nacherfüllung zu verweigern, sind wir berechtigt, den Mangel auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Wir können von dem Auftragnehmer für die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen einen Vorschuss verlangen.


          8.6 Entstehen uns infolge der mangelhaften Lieferung Kosten für eine den vereinbarten bzw. üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Auftragnehmer die Kosten zu tragen.


          8.7 Für im Wege der Nacherfüllung durch den Auftragnehmer neu gelieferte oder nachgebesserte Teile beginnt die Verjährungsfrist insoweit neu zu laufen, als dieselbe Mangelursache betroffen ist


          9.  Produkthaftung


          9.1 Der Auftragnehmer stellt uns von allen unmittelbaren und mittelbaren Ansprüchen Dritter aus Produkt- und Produzentenhaftung frei, die auf einen Fehler des Liefergegenstandes zurückzuführen sind, soweit die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt wurde.


          9.2 Der Auftragnehmer ersetzt uns auch die Aufwendungen und Kosten, die uns in den Fällen des Abs. 1 durch nach Art und Umfang erforderliche korrektive Maßnahmen wie z.B. öffentliche Warnungen oder Rückrufaktionen entstehen. Wir werden den Auftragnehmer unverzüglich von der Durchführung solcher Maßnahmen unterrichten. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


          9.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR je Versicherungsfall und mindestens 20 Mio. EUR per annum abzuschließen und während der Vertragslaufzeit einschließlich der Verjährungsfristen aufrechtzuerhalten. Auf Anfordern hat der Auftragnehmer eine Zweitschrift des Versicherungsvertrages oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung vorzulegen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.


          9.4 Die Regelungen dieser Ziffer 9.1 und 9.2 gelten für eine Haftung aus dem Arzneimittelgesetz entsprechend.


          10. Schutzrechte Dritter


          10.1 Durch die Lieferung und ihre Verwertung durch uns dürfen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Davon sind insbesondere Patente, Marken, Gebrauchsmuster sowie Geschmacksmuster, sowie Urheberrechte erfasst.


          10.2 Ist die Verwertung der Lieferung unsererseits durch bestehende Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat der Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist auf seine Kosten entweder die entsprechende Genehmigung zu erwerben oder die betroffenen Teile der Lieferung so zu ändern oder auszutauschen, dass der Verwertung der Lieferung keine Schutzrechte Dritter mehr entgegen-stehen und diese zugleich den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

          Sind Maschinen, Geräte oder Anlagen Gegenstand der Leistung, müssen diese darüber hinaus den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen für Maschinen, Geräte und Anlagen entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen.


          10.3 Soweit eine Verletzung von Schutzrechten Dritter auf die gelieferte Ware zurückzuführen ist, wird der Auftragnehmer auf eigene Kosten Ansprüche Dritter abwehren, die diese wegen Verletzungen von Schutzrechten aufgrund der Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers gegen uns erheben. Der Auftragnehmer stellt uns von allen Ansprüchen aus der Benutzung solcher Schutzrechte frei, sofern er diese zu vertreten hat. Die Verjährungsfrist dieser Ansprüche beträgt drei Kalenderjahre, beginnend mit Lieferung der Ware.


          11. Höhere Gewalt


          Umstände die zu einer Störung oder einem Wegfall der Geschäftsgrundlage führen, befreien uns während ihrer Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Abnahme und berechtigen uns zum Rücktritt, soweit sich unser Bedarf aufgrund der Ereignisse erheblich verringert. Die gesetzlichen Rechte für diesen Fall bleiben unberührt.


          12. Sicherheitsstandard in der Lieferkette (AEO)


          Der Auftragnehmer garantiert, dass

          12.1 Waren, die unserem Auftrag als zugelassenen Wirtschaftsbeteiligter (AEO) produziert, gelagert, befördert, an uns geliefert oder von uns übernommen werden
          (a) an sicheren Betriebsstätten und an sicheren Umschlagsorten produziert, gelagert, be- oder verarbeitet und verladen werden;

           (b) während der Produktion, Lagerung, Be- oder Verarbeitung, Verladung und Beförderung vor unbefugten Zugriffen geschützt sind;


          12.2 das für Produktion, Lagerung, Be- oder Verarbeitung, Beförderung und Übernahme derartiger Waren eingesetzte Personal zuverlässig ist;


          12.3 Geschäftspartner, die im Auftrag des Auftragnehmers handeln, davon unterrichtet sind, dass sie ebenfalls Maßnahmen zur Sicherung der oben genannten Lieferkette treffen müssen.


          13. Schlussbestimmungen

          13.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

          13.2 Handelsübliche Klauseln sind nach den Incoterms in ihrer bei Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung auszulegen. Übernimmt der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragter Dritter ganz oder teilweise das Abladen der Ware oder erfolgt das Abladen der Ware unter Verwendung von Entladeeinrichtungen des Auftragnehmers oder eines beauftragten Dritten, erfolgt Gefahrübergang erst nach Abschluss dieser Tätigkeiten bzw. sobald die Ware die Entladeeinrichtungen verlassen hat.


          13.3 Für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag werden sich die Parteien bemühen, den Streit durch gütliche Verhandlungen beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag das für 08371 Glauchau zuständige Amts- oder Landgericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftragnehmer auch am Gerichtsstand seines Geschäftssitzes zu verklagen.

          Batteriegesetzhinweise


           

          Hinweise zur Batterieentsorgung

          Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

           

          Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien bzw. Produktzubehör im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich in unserer Geschäftsstelle (Wundambulanz-Sirona GmbH - Wettiner Str. 64 - 08371 Glauchau) zurückgeben.

          Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

          Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

          Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

          Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

          Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

          Eine Übernahme von Kosten für die Über-/Rücksendung von Altbatterien wird nicht gewährt.

          Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 BattG ausschließlich auf Altbatterien der Art, die der Händler als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

          Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 BattG auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

          Widerrufsrecht


          Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

          Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht bei Lieferung von Waren Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

          Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

          Widerrufsbelehrung

          Widerrufsrecht

          Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

          Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

          Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Wundambulanz Sirona GmbH - Wettiner Str. 64 - 08371 Glauchau - Tel.: 03763/5013171 - Fax: 03763/5013173 - E-Mail: info@wundambulanz-sirona.de] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

          Evtl. falls zutreffend – sonst kursiven Text streichen:

          Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (www.wundambulanz-sirona.de) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

          Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

          Folgen des Widerrufs

          Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

          Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns oder an (hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Ware ermächtigten Person einzufügen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

          Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

          Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

          - Ende der Widerrufsbelehrung -

          Muster-Widerrufsformular

          Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

          An Wundambulanz Sirona GmbH - Wettiner Str. 64 - 08371 Glauchau - Fax: 03763/5013173 - E-Mail: info@wundambulanz-sirona.de

          Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

          _______________________________________________________

          _____________________________

          Datum

          (*) Unzutreffendes streichen

          ___________________________________________________

          Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________

          ________________________________________________________

          Name des/der Verbraucher(s)

          ________________________________________________________

          Anschrift des/der Verbraucher(s)

          ________________________________________________________

          Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

          Hinweis für Aufträge aus dem Ausland:

           

          Für Lieferungen an Endabnehmer in Ländern der Europäischen Union (EU) gilt die derzeit gültige Umsatzsteuer der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, es liegen die Befreiungstatbestände des § 4 Ziff. 1b) i. V. m. § 6 a UStG vor. Liegen solche Befreiungstatbestände nachweislich vor, kürzen wir auf Anfrage unsere Preise um die enthaltene deutsche Umsatzsteuer.

           

          Zölle, Steuern und Gebühren bei Aufträgen aus dem Nicht-EU Ausland:

          Bei Lieferungen in das Nicht-EU Ausland fallen zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren an.

          Weitere Informationen zu Zöllen finden Sie beispielsweise unter

          http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_de.htm

          und zur Einfuhrumsatzsteuer unter

          http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do

          sowie speziell für die Schweiz unter

          http://xtares.admin.ch/tares/login/loginFormFiller.do.

          Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der Wundakademie Sirona

           

           

          1. Veranstalter

           

          Wundambulanz Sirona GmbH, Wettiner Str. 64, 08371 Glauchau

           

               2.Anmeldung, Vertragsschluss

           

          Die Anmeldung zur Teilnahme für alle Schulungen/Fortbildungen/Ausbildungen erfolgt schriftlich, online über das Internet oder in Textform (z.B. per E-Mail). Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung in Schrift- oder Textform kommt der Vertrag zustande.

           

                3. Fälligkeit, Verzug, Zahlung

           

          Die Teilnahmegebühr ist ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. Arbeitgeber, Arbeitsagentur) sofort mit Rechnungstellung fällig. Die Zahlung hat unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer und Bezeichnung der Veranstaltung zu erfolgen.

           

                4. Rücktritt

           

          Der/die Teilnehmer/in kann bis 14 Werktage vor der jeweiligen Seminareinheit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Bereits entrichtete Seminargebühren werden in diesem Falle zurückerstattet. Bei einer späteren Stornierung ist die jeweilige Seminargebühr zu entrichten oder der/die Teilnehmer/in benennt eine/n Ersatzteilnehmer/in. Der Rücktritt hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Wundambulanz Sirona GmbH. Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.

           

               5. Widerruf

           

          Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ergänzend zu Ziffer 4 unserer Teilnahme- und Zahlungsbedingungen ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.



          Widerrufsbelehrung

          Widerrufsrecht

          Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


          Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

          Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Wundambulanz Sirona GmbH - Wettiner Str. 64 - 08371 Glauchau - Tel.: 03763/5013171 - Fax: 03763/5013173 – E-Mail: info@wundambulanz-sirona.de] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

          Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

          Folgen des Widerrufs

          Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

          Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

          - Ende der Widerrufsbelehrung -


          Muster-Widerrufsformular

          Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

          An Wundambulanz-Sirona GmbH - Wettiner Str. 64 - 08371 Glauchau - Fax: 03763/5013173 – E-Mail: info@wundambulanz-sirona.de

          Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

          _______________________________________________________

          _______________________________________________________

          Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________

          ________________________________________________________

          Name des/der Verbraucher(s)

          ________________________________________________________

          Anschrift des/der Verbraucher(s)

          ________________________________________________________

          Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

          _________________________

          Datum

          (*) Unzutreffendes streichen

           

              6. Absage von Veranstaltungen

           

          Die Wundambulanz Sirona GmbH hat das Recht, bei Vorliegen höherer Gewalt Veranstaltungen abzusagen. Der /die Teilnehmer/in wird unverzüglich informiert, bereits gezahltes Entgelt wird erstattet. Im Falle des Ausfalls der gesamten Veranstaltung oder einzelner Einheiten werden die der Anmeldung zugrundeliegenden Zeitstunden nachgeholt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die Wundambulanz Sirona GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

           

               7. Dozentenwechsel

           

          Soweit der Gesamtzuschnitt des Seminars nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von Dozenten oder Verschiebungen von Ort oder im Ablaufplan weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

                 8. Haftung

              Die Wundambulanz Sirona GmbH haftet nicht für Schäden des/der Teilnehmers/in, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Wundambulanz Sirona GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Unberührt davon bleibt die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichte sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszieles notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des/der Teilnehmers/in ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

               

                 10. Urheberrecht

               

              Sämtliche Arbeitsunterlagen oder Schulungsunterlagen (inkl. verwendeter Computersoftware) sind urheberrechtlich geschützt. Kopieren und/oder Weitergabe an Dritte sind nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig.

               

                 11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

               

              Erfüllungsort für die Leistung der Wundambulanz Sirona GmbH ist Glauchau, sofern nichts anderes angegeben ist.

               

                 12. Nebenabreden

               

              Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformabrede.

               

                 13. Datenschutz


              Wir sind dazu berechtigt, personenbezogene Daten des/der Teilnehmers/in zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des Vertragsverhältnisses mit dem/der Teilnehmers/in erforderlich sind. Die Daten werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG aufbewahrt und geschützt. Eine Veräußerung dieser Daten erfolgt nicht.

              Informationspflicht bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

              Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit:

              Durchführung von Schulungen, Ausbildungen und Fortbildungen.

              Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

              Verantwortlich für die Datenerhebung ist

              Wundambulanz Sirona GmbH - Wettiner Str. 64 - 08371 Glauchau - Tel.: 03763/5013171 - Fax: 03763/5013173 – E-Mail: info@wundambulanz-sirona.de

              Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

              Wundambulanz Sirona GmbH - Wettiner Str. 64 - 08371 Glauchau - Tel.: 03763/5013171 - Fax: 03763/5013173 – E-Mail: info@wundambulanz-sirona.de

              Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage:

              Durchführung von Schulungen, Ausbildungen und Fortbildungen.

              Rechtsgrundlage: Vertragliche Regelung nach Art. 6 (1) DSGVO

               

              Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

              Die personenbezogenen Daten des Ansprechpartners werden weitergegeben an:

              -Auftragsverarbeiter: Wundambulanz Sirona GmbH

              -Dritte: Die Daten werden unter Umständen zu folgenden Zwecken an Dritte weitergegeben: Dozenten (zur Durchführung der Weiterbildungsveranstaltungen), Kooperationspartner (sofern dies in der Schulungsbeschreibung gesondert vermerkt ist), Rentenversicherung (Nachweis von Weiterbildungszeiten, auf Anforderung), Bundesagentur für Arbeit (Teilnehmernachweis bei geförderten Seminaren).

              Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

              Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt.

              Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

              Ihre Daten werden so lange verarbeitet, wie es aufgrund der gesetzlichen Regelungen erforderlich ist.

              Betroffenenrechte:

              Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

              -Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

              -Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

              -Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

              -Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

              -Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

              -Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten

              Postfach 120016, 01001 Dresden, Telefon: 03 51/493-5401, Telefax: 03 51/493-5490 E-Mail: saechsdsb{at}slt.sachsen{dot}de (PGP Key), Homepage: https://www.saechsdsb.de

              Widerrufsrecht bei Einwilligung:

              Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Wundambulanz Sirona GmbH durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.